Sie können Ihre(n) Ärztin/Arzt, Apotheker(in) oder Hebamme bitten, sich mit uns für eine individuelle Beratung in Verbindung zu setzen.
Sind Sie in Behandlung und haben eine Frage zu Arzneimitteln in Schwangerschaft oder Stillzeit?
Sie können Ihre(n) Ärztin/Arzt, Apotheker(in) oder Hebamme bitten, sich mit uns für eine individuelle Beratung in Verbindung zu setzen. Wie bei jeder ärztlichen Konsultation werden uns Ihr Name und Ihr Geburtsdatum sowie Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand übermittelt. Wir erfassen in einer Datenbank die uns gemeldeten Expositionen sowie den Verlauf der Schwangerschaft oder der Stillzeit. Wir möchten Sie darüber informieren, dass ein Teil dieser Daten, streng anonymisiert, im Rahmen wissenschaftlicher Studien ausgewertet werden kann.
Weitere Einzelheiten finden Sie in der Patientinneninformation, die am 8.9.2015 bei der zuständigen Kantonalen Ethikkomission eingereicht wurde.
Sie können Ihre(n) behandelnden Ärztin/Arzt bitten Sie an die Sprechstunde für " Schwangerschaft und Medikamente" der Abteilung für Geburtshilfe des CHUV zu überweisen. Diese Sprechstunde richtet sich an Patientinnen, die während der Schwangerschaft eine Arzneimitteltherapie einnehmen müssen. Die Sprechstunde wird durch eine klinische Pharmazeutin des CHUV durchgeführt. Sie können mit Ihr den Nutzen und die Risiken einer Arzneimitteltherapie für Sie und Ihr Baby erörtern. Die Fortsetzung der Behandlung während der Stillzeit wird ebenfalls diskutiert, sofern dies in Betracht gezogen wird.