Die Aktivitätsmessgeräte werden jährlich einer Vergleichsmessung und alle drei Jahre einer Eichung (...) durch METAS oder eine Eichstelle unterzogen (StMmV, Art. 12).
Das Institut für Strahlenphysik bietet diese Leistung an.
Um eine Leistung zur Überprüfung eines Aktivitätsmessers anzufordern, laden Sie das untenstehende Beschreibungsblatt und das Anmeldeformular herunter.